Gassi-Service / Hundebetreuung in Bönen|Hamm|Kamen|Bergkamen|Unna

Ihre Arbeitszeiten haben sich verändert, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt oder Sie haben aus anderen Gründen einen zeitlichen Engpass?

Auf Wunsch, gehe ich mit Ihrem Hund Gassi, versorge ihn bei Ihnen daheim oder hole ihn von Ihrer Arbeitsstelle ab.

Ich betreue Ihren Hund ganz individuell nach Ihren Wünschen, artgerecht und mit ganz viel Herz. Spiel und Spaß sind dabei genauso selbstverständlich wie die nötigen Streicheleinheiten.

Gerne übernehme ich auch Medikamentengaben, die Fellpflege oder z.B. die Fahrt zum Tierarzt für Sie.

Ich führe Ihren Hund nicht in einer Gruppe aus, das heisst ich schenke meine Aufmerksamkeit ausschließlich Ihrem Liebling.


Mobil betreue ich auch Hunde “bestimmter Rassen” und “gefährliche Hunde” (nach §10 und §3 LHundG), sofern sie ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind und möglichst durch einen Wesenstest die Maulkorbbefreiung haben.

Die erforderliche Sachkunde zur Betreuung von Hunden gem. §10 und §3 LHundG ist vorhanden.

Sollten Sie eine Hunderasse halten, für welche eine Erlaubnis vorgeschrieben ist, benötige ich aus rechtlichen Gründen Kopien der Dokumente, für den Fall einer Kontrolle.

Individuelle Leistungen der Hundebetreuung bei Ihnen vor Ort:

  • Nach Ihren Wünschen komme ich ein- oder zweimal am Tag zu Ihnen nach Hause und versorge Ihren Hund
  • Gassi gehen
  • Füttern
  • Reinigen des Wassernapfes und frisches Wasser
  • Medikamentenvergabe
  • Spielen
  • Streicheleinheiten
  • Fellpflege
  • Täglicher Gesundheitscheck


Gerne informiere ich Sie täglich per Whatsapp mit Fotos von Ihrer Fellnase.

Teilen Sie mir mit, welche Leistungen Sie wünschen und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. 

TIPP:

Die Mobile Haustierbetreuung und der Hunde-Gassi-Service zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro / Jahr können 20 Prozent der Kosten voll von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Kosten für die Betreuung einschließlich der Anfahrtskosten sind dann steuerbegünstigt, wenn die Betreuung im Haushalt, auf dem Grundstück oder als Gassi-Service (max 1-2 Std. tgl. von Zuhause) erfolgt.

Des weiteren muss Ihnen eine Rechnung vorliegen, die von Ihnen per Überweisung beglichen wurde.

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